Sachverhalt

Am 9. Juli 2005 ist X. auf der Autobahn A9 zwischen den Anschlüssen Aigle und Villeneuve in Richtung Villeneuve auf einer Strecke von etwa 200 Metern langsam auf der Notfallspur an den fahrenden Fahrzeugen vorbeigefahren. Er wurde zu einer Busse von 380 Franken verurteilt. Anschließend ordnete der Service des automobiles et de la navigation des Kantons Waadt (SAN) den Entzug seines Führerausweises für die Dauer eines Monats an. Das Verwaltungsgericht des Kantons Waadt hat die Beschwerde von X. gegen diese Entscheidung gutgeheissen und sie in dem Sinne abgeändert, dass lediglich eine Verwarnung gegen den Betroffenen ausgesprochen wurde.

Der SAN hat ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt, mit dem Ziel, es aufzuheben und seine Entscheidung vom 8. November 2005 zu bestätigen. Das Verwaltungsgericht hat das Rechtsmittel abgewiesen und betont, dass die Gefährdung, die durch das inkriminierte Verhalten entstanden ist, gering sei. Der Beschwerdegegner hat den Rechtsmittelentscheid beantragt.

Erwägungen

Das Kassationsgericht in Strafsachen hat geprüft, ob die Manöver des Beschwerdegegners als Überholen rechts qualifiziert werden kann. Es hat festgestellt, dass nach der Rechtsprechung ein Überholen vorliegt, wenn ein schnelleres Fahrzeug ein langsamer fahrendes Fahrzeug in gleicher Richtung überholt, es überholt und seine Fahrt vor ihm fortsetzt. Das Gericht hat auch betont, dass das Verbot, rechts zu überholen, eine elementare Verkehrsregel darstellt, die, weil sie die Sicherheit des Verkehrs und seinen reibungslosen Ablauf zum Ziel hat, unbedingt beachtet werden muss.

Das Gericht hat dann geprüft, ob die Verletzung, die der Beschwerdegegner begangen hat, ein Fall von geringer Schwere ist, der mit einer einfachen Verwarnung geahndet werden kann, oder ob sie mit einem Entzug des Führerausweises geahndet werden muss. Es hat festgestellt, dass die Verfehlung des Beschwerdegegners nicht als harmlos angesehen werden kann, da sie ein reales Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Das Gericht hat auch betont, dass die…