Art. 80 SSV

Kennzeichnung von Baustellen

1 Baustellen auf und unmittelbar neben der Fahrbahn werden mit dem Signal «Baustelle» (1.14) angekündigt, welches bei der Baustelle selbst wiederholt wird.
2 Bei Baustellen ohne Hindernisse auf der Fahrbahn oder mit solchen von maximal 0,5 m Breite sowie bei Kurzbaustellen können zur Verbesserung der optischen Führung die folgenden temporären Leiteinrichtungen verwendet werden:
  1. a. «Leitbaken» (7.01) mit diagonal verlaufenden roten und weissen Streifen oder mit einem weissen Pfeil auf rotem Grund; Leitbaken werden so aufgestellt, dass die Streifen von oben nach unten bzw. der Pfeil in Richtung der Fahrbahn zeigen;
  2. b. rot-weiss gestreifte oder orange «Leitkegel» (7.02).
3 Bei Baustellen mit mehr als 0,5 m breiten Hindernissen auf der Fahrbahn werden rot-weiss gestreifte Abschrankungen wie Latten, Rohrelemente, Scherengitter oder andere feste Einrichtungen verwendet.
4 Die temporäre Leiteinrichtung «Mobile Warntafel» (7.03) besteht aus einer rot-weissen Umrandung, dem Signal «Baustelle» (1.14) sowie weiteren, zur Verkehrsführung im Bereich der Baustellen benötigten Signalen. Zusätzlich dürfen gelbe oder weisse Abweispfeile (6.07) in lichttechnischer Ausführung verwendet werden. Die Leiteinrichtung ist namentlich auf Autobahnen und Autostrassen zu verwenden, um die zeitweilige Sperrung des Pannenstreifens oder von Fahrstreifen oder die Aufteilung oder Verschwenkungen der Fahrstreifen anzuzeigen.
5 Die temporäre Leiteinrichtung «Drehkelle» (7.04) wird zur Verkehrsregelung bei Engpässen verwendet. Sie zeigt auf einer Seite als Haltegebot das Signal «Einfahrt verboten» (2.02), auf der anderen Seite zur Freigabe des Verkehrs ein grünes, rundes Mittelfeld mit weissem Rand.
6 Die temporären Leiteinrichtungen bei Baustellen können auch bei anderen zeitweiligen Hindernissen im Bereich der Fahrbahn, etwa bei Unfällen, zur Verbesserung der Verkehrsführung verwendet werden.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verletzung der Sorgfaltspflicht durch mangelhafte Signalisation einer Baustelle, Kausalität
    · 11.12.1990 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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