Sachverhalt

Am 14. September 1987 ereignete sich ein tödlicher Unfall auf einer Baustelle, bei dem ein Motorradfahrer, [M.], nach dem Aufprall auf eine Signalisation und einen Walzenkompressor in einer Grube ums Leben kam. Der Bauleiter, [A.], war für die Signalisation der Baustelle verantwortlich. Die kantonalen Gerichte verurteilten [A.] wegen fahrlässiger Tötung, da die fehlerhafte Signalisation der Baustelle zum Unfall beigetragen hatte.

Die wichtigsten Fakten sind die folgenden

  • Der Motorradfahrer [M.] prallte gegen die Signalisation und den Walzenkompressor in einer Grube auf einer Baustelle.
  • Der Bauleiter, [A.], war für die Signalisation der Baustelle verantwortlich.
  • Die Signalisation der Baustelle wies mehrere Mängel auf, insbesondere das Fehlen von Gefahrzeichen, Signalisation der Länge der Baustelle und Signalisation der Anwesenheit eines Walzenkompressors.
  • Die kantonalen Gerichte verurteilten [A.] wegen fahrlässiger Tötung.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob der Bauleiter, [A.], seine Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Signalisation der Baustelle erfüllt hatte. Das Gericht befand, dass die fehlerhafte Signalisation der Baustelle eine Verletzung der Sorgfaltspflicht darstellte, da sie nicht den Vorschriften der Verordnung über die Signalisation von Strassen (SSV) entsprach.

Das Gericht prüfte auch die Frage der Kausalität zwischen der fehlerhaften Signalisation und dem tödlichen Unfall. Es befand, dass die Kausalität anhand der Wahrscheinlichkeit festgestellt werden müsse, dass der Unfall…