Erwägungen
Am 15. Februar 1993 wurde bei der Staatskanzlei des Kantons Tessin ein Antrag auf eine allgemeine Volksinitiative eingereicht, die von der Regierung eine Senkung der Ausgaben der kantonalen Verwaltung um 150 Millionen Franken forderte. Nachdem festgestellt wurde, dass die Initiative die erforderliche Anzahl an Unterschriften gesammelt hatte, verabschiedete der Große Rat des Kantons Tessin einen Gesetzesentwurf zur Konkretisierung der Initiative.
Die Lega dei Ticinesi und Giuliano Bignasca, einer der Initiatoren der Initiative, haben beim Bundesgericht eine öffentlich-rechtliche Beschwerde eingereicht und die Aufhebung des Beschlusses des Großen Rates beantragt.
Erwägungen
Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass der Große Rat bei der Konkretisierung der allgemeinen Initiative seinen Handlungsspielraum überschritten hat. Die Maßnahmen, die zur Verwirklichung der von der Initiative vorgesehenen Einsparungen ergriffen wurden, wie die Streichung bestimmter Sozialleistungen, stellen einen "Abbau der Sozialstaatlichkeit" dar, der den Zielen der Initiative zuwiderläuft.
Daher hat das Bundesgericht die Beschwerde gutgeheißen und…