Erwägungen
Im Frühling 1990 wurde in der Stadt Dübendorf eine Volksinitiative "Für eine umweltgerechte Entwicklung im Hochbord/Stettbach" eingereicht. Die Initiative zielte darauf ab, das Gebiet Hochbord/Stettbach, das bisher als Industrie- und Gewerbezone ausgewiesen war, in eine Reservezone umzuzonen, um eine Denkpause für eine sorgfältige und umweltgerechte Planung zu schaffen.
Der Gemeinderat von Dübendorf erklärte die Initiative für gültig. Gegen diese Gültigerklärung erhoben jedoch Friedrich Beerstecher und weitere Beteiligte sowie der Kanton Zürich Beschwerde. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hob die Gültigkeit der Initiative auf, da sie gegen das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) verstoße.
Daraufhin fochten Martin Bäumle und Mitbeteiligte den Entscheid des Regierungsrates mit einer staatsrechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht an.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass die Auslegung des kantonalen PBG durch den Regierungsrat nicht willkürlich sei. Die Reservezone nach dem PBG diene primär der Redimensionierung und langfristigen Sicherung der Bauzonen gemäss der kantonalen Richtplanung, nicht aber dem Zweck, ein Gebiet aus Umweltschutzgründen vorübergehend von der Überbauung auszunehmen.
Auch die Instrumente der Planungszone und Bausperre seien im kantonalen Recht als Mittel zur Plansicherung vorgesehen, sodass der Regierungsrat die Reservezone dafür nicht als geeignet erachten durfte.
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