Erwägungen
Am 11. November 2003 gebar B. ihren Sohn C., dessen Abstammung von D. durch Urteil vom 8. August 2007 festgestellt wurde. Am 23. Juli 2017 reichte die Mutter bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Littorals und des Val-de-Travers (APEA) einen Antrag auf Überprüfung des vom Vater zu leistenden Unterhalts ein. Mit Entscheidung vom 16. März 2018 verurteilte die Präsidentin der APEA den Vater, seinem Sohn ab dem 1. August 2017 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1'275 Franken zu bezahlen.
In ihrer Entscheidung vom 19. November 2018 über die vom Vater eingelegte Beschwerde - umgewandelt in eine Berufung - reduzierte das Kantonsgericht Neuenburg den vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeitrag auf 964 Franken 15 pro Monat. Es auferlegte den Parteien die Kosten des Berufungsverfahrens (1'000 Franken) je zur Hälfte, wobei der Anteil der Mutter "unter Vorbehalt der Regeln über die unentgeltliche Rechtspflege" lag, kompensierte die Kosten des Berufungsverfahrens und setzte die dem amtlichen Verteidiger Frau A. "für die Vertretung" der Mutter geschuldete Entschädigung auf 728 Franken 50 (einschließlich Auslagen und Mehrwertsteuer) fest.
Gegen diesen Entscheid erhebt Frau A. eine Zivilrechtsbeschwerde, hilfsweise eine Verfassungsbeschwerde, beim Bundesgericht; in der Sache selbst beantragt sie die Zahlung einer Entschädigung von 1'457 Franken 05 für ihre Tätigkeit als amtliche Verteidigerin.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Verfassungsbeschwerde vollumfänglich gutgeheissen. Es hat entschieden, dass der Staat den amtlichen Verteidiger zu entschädigen hat, wenn die Kosten kompensiert werden, da der Gegner…