Erwägungen

Die Öffentliche Krankenkasse Basel (ÖKK) hat der Versicherten B. einen Selbstbehalt von 321,30 Franken für ihren Krankenhausaufenthalt vom 15. bis 23. September 1996 aufgrund von Komplikationen während ihrer Schwangerschaft (Vaginalblutungen und vorzeitige Reifung des Gebärmutterhalses) in Rechnung gestellt. Das Versicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt hat dem Rekurs der Versicherten stattgegeben und entschieden, dass Leistungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, einschließlich Komplikationen, von jeglicher Kostenbeteiligung befreit sind. Die ÖKK hat gegen diese Entscheidung eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben.

Erwägungen

Nach der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des KVG waren nur normale Schwangerschaften von der Kostenbeteiligung befreit, während Komplikationen während der Schwangerschaft als Krankheitsfälle galten, die eine Beteiligung der Versicherten erforderten. Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass diese Unterscheidung weiterhin gerechtfertigt ist, da sie mit Geist und Zweck der Regelung zur Befreiung von der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft vereinbar ist. Denn Leistungen im Zusammenhang mit einer normalen Schwangerschaft zielen darauf ab, die Familie zu schützen, was nicht nur für Schwangerschaften ohne Komplikationen…