Erwägungen
Die Masse en faillite ancillaire de Sabena SA (Beschwerdegegnerin) ist die schweizerische IPRG-Konkursmasse der am 7. November 2001 in Konkurs geratenen belgischen Luftfahrtgesellschaft Sabena SA. Die SAirLines AG und die SAirGroup AG befanden sich seit 2001 in einem Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung nach Art. 317-331 SchKG.
In Belgien ist ein Zivilprozess anhängig, in dem es um die Frage geht, ob die SAirGroup und die SAirLines im Zusammenhang mit der kommerziellen Kooperation zwischen dem SAir-Konzern und der Sabena vertragliche und/oder ausservertragliche Verpflichtungen verletzt haben und ob daraus eine Schadenersatzpflicht resultiert. Am 27. Januar 2011 erging in diesem Verfahren ein Vorentscheid, in dem die SAirGroup und SAirLines für den Konkurs von Sabena verantwortlich erklärt und zur Zahlung von EUR 18'290'800.60 an die Konkursmasse der Sabena verpflichtet wurden.
Die Beschwerdegegnerin beantragte daraufhin beim Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich, das belgische Urteil sei anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Vollstreckbarerklärung.
Erwägungen
Das Bundesgericht heisst die dagegen gerichtete Beschwerde gut und weist das Gesuch der Beschwerdegegnerin um Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des belgischen Urteils ab, soweit darauf einzutreten ist.
Das Bundesgericht erachtet das belgische Urteil als insolvenzrechtliches Verfahren, das gemäss Art. 1 Abs. 2 lit. b LugÜ…