Erwägungen
Patrick Devanthéry, ein Architekt, entwarf ein Projekt für den Bau von aneinandergrenzenden Villen für Grundstückseigentümer (die Auftraggeber). Devanthérys Projekt erhielt eine vorläufige Baugenehmigung. Anschließend beauftragten die Auftraggeber einen anderen Architekten, Jean-Pierre Niederhauser, einen endgültigen Bauantrag einzureichen. Daraufhin erhob Devanthéry Klage und machte geltend, dass Niederhausers Projekt Elemente seines ursprünglichen Entwurfs in einer Weise verwendete, die sein Urheberrecht verletze.
Das Kantonsgericht Genf wies Devanthérys Klage ab. Daraufhin legte dieser Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte den angefochtenen Entscheid. Es kam zu dem Schluss, dass Devanthérys eingereichte Pläne ein durch Urheberrecht geschütztes Werk darstellten. Allerdings befand das Gericht, dass Niederhauser zwar vom Projekt Devanthérys inspiriert war, es aber in wesentlichen Punkten abgeändert hatte, sodass die aus dem Originalwerk übernommenen Elemente in seinem eigenen Entwurf in den Hintergrund traten. Es handelte sich daher um eine "freie Nutzung" des Werks von Devanthéry, die dessen Urheberrecht nicht verletzte.
Das…