Art. 10 URG

Verwendung des Werks

1 Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird.
2 Der Urheber oder die Urheberin hat insbesondere das Recht:
  1. a. Werkexemplare wie Druckerzeugnisse, Ton‑, Tonbild- oder Datenträger herzustellen;
  2. b. Werkexemplare anzubieten, zu veräussern oder sonst wie zu verbreiten;
  3. c. das Werk direkt oder mit irgendwelchen Mitteln vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen, anderswo wahrnehmbar oder so zugänglich zu machen, dass Personen von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben;
  4. d. das Werk durch Radio, Fernsehen oder ähnliche Einrichtungen, auch über Leitungen, zu senden;
  5. e. gesendete Werke mit Hilfe von technischen Einrichtungen, deren Träger nicht das ursprüngliche Sendeunternehmen ist, insbesondere auch über Leitungen, weiterzusenden;
  6. f. zugänglich gemachte, gesendete und weitergesendete Werke wahrnehmbar zu machen.
3 Der Urheber oder die Urheberin eines Computerprogrammes hat zudem das ausschliessliche Recht, dieses zu vermieten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Urheberrecht; Eigengebrauch; Herstellung der zum Eigengebrauch bestimmten Werkexemplare durch Dritte
    · 26.06.2007 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Urheberrechtlicher Schutz für ein Sprachwerk; Werk-Individualität, statistische Einmaligkeit
    · 13.02.2008 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Harte Pornographie (Art. 197 Ziff. 3 StGB); Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK)
    · 26.07.2002 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vervielfältigungen durch Dritte im Rahmen des Eigengebrauchs; Umfang der zulässigen Vervielfältigung von Werkexemplaren
    · 28.11.2014 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Auslegung des Begriffs "audiovisuelles Werk"
    · 01.03.2007 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Erschöpfungsgrundsatz im Patentrecht
    · 07.12.1999 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.