Erwägungen

[X.] wird vorgeworfen, am 17. Januar 2015 ohne Führerausweis einen Mercedes-Lieferwagen entwendet und damit von Spreitenbach nach Baden und wieder zurück gefahren zu sein. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden verurteilte ihn am 21. Oktober 2015 wegen Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch und Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Die Staatsanwaltschaft erhob Berufung, [X.] Anschlussberufung. Das Obergericht des Kantons Aargau trat am 29. Juni 2016 auf den Anschlussberufungsantrag nicht ein, sprach den Beschuldigten schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr.

Erwägungen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von [X.] ab. Es erachtet die vorinstanzliche Strafzumessung als rechtmässig. Die Vorinstanz hat die relevanten Strafzumessungsfaktoren berücksichtigt und plausibel gewürdigt. Die Einsatzstrafe von 6 Monaten für das Fahren ohne Berechtigung sowie die Erhöhung um 3 Monate auf 9 Monate…