Sachverhalt
Das Bundesgericht hat ein Urteil in der Sache P. gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gefällt. Der Angeklagte wurde zu 16 Jahren Freiheitsstrafe wegen Entführung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. Das Bundesgericht wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ab.
Die Fakten des Falls sind wie folgt: Der Angeklagte und drei weitere Personen entführten eine Frau, brachten sie in eine Wohnung und vergewaltigten sie abwechselnd. Die anderen Angeklagten befanden sich im Nebenzimmer, bereit, an der Reihe zu sein. Das Opfer erlitt sexuelle und körperliche Gewalt über mehrere Stunden hinweg.
Das Bundesgericht prüfte die vom Angeklagten geltend gemachten Rechtsmittel, insbesondere die Verletzung von Art. 200 StGB, der die verschärfende Umstand der gemeinsamen Begehung betrifft, und Art. 63 StGB, der die Strafzumessung betrifft.
Erwägungen
Das Bundesgericht befand, dass die verschärfende Umstand der gemeinsamen Begehung in diesem Fall anwendbar war, da die Angeklagten gemeinsam gehandelt hatten, um die sexuellen Gewalttaten zu begehen. Die Anwesenheit der anderen Angeklagten im Nebenzimmer, bereit, an der Reihe zu sein, hatte ein Klima der Angst und Einschüchterung für das Opfer geschaffen.
Das Bundesgericht prüfte auch die Strafzumessung und befand, dass die Verurteilung zu 16 Jahren Freiheitsstrafe nicht übermäßig war, wenn man die Schwere der Taten und die verschärfenden Umstände berücksichtigte. Die Strafe war durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die…