Art. 47 OR

Leistung von Genugtuung

Bei Tötung eines Menschen oder Körperverletzung kann der Richter unter Würdigung der besonderen Umstände dem Verletzten oder den Angehörigen des Getöteten eine angemessene Geldsumme als Genugtuung zusprechen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bemessung und Verzinsung eines opferhilferechtlichen Genugtuungsanspruchs
    · 19.01.2006 · 224 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 11.11.1999 · 91 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zivilansprüche des Opfers, Behauptungs- und Beweispflicht
    · 31.07.2001 · 80 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Analoge Anwendung zivilrechtlicher Regeln; Bedeutung von Art. 13 Abs. 2 OHG für die Bemessung der Genugtuung; Berücksichtigung eines krassen Missverhältnisses zwischen dem Mitverschulden des Opfers und dem schädigenden…
    · 22.02.1997 · 70 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Beispiele aus der neuesten Rechtsprechung (E. 3). 3. Umstände, welche wegen der Art der Verletzungen und deren Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen eine verhältnismässig hohe Genugtuungssumme rechtfertige…
    · 29.04.1986 · 68 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Berücksichtigung des Selbstverschuldens bei der Ausrichtung und Bemessung einer Genugtuung nach OHG
    · 05.11.1997 · 62 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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