Art. 200 StGB

Gemeinsame Begehung

Wird eine strafbare Handlung nach diesem Titel gemeinsam von mehreren Personen ausgeführt, so erhöht das Gericht die Strafe. Es darf jedoch das Höchstmass der angedrohten Strafe nicht um mehr als die Hälfte überschreiten. Dabei ist es an das gesetzliche Höchstmass der Strafart gebunden.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, gemeinsame Begehung
    · 02.11.1999 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Jugendstrafverfahren, Ende der Verfolgungsverjährung
    · 03.01.2017 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Förderung der Prostitution
    · 24.01.2000 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 212 Abs. 1 StGB, Gefährdung Jugendlicher durch unsittliche Bilder
    · 21.10.1977 · 0 Zitierungen
  5. 5
    Art. 25 in Verbindung mit 191 Ziff. 1 Abs. 1 oder 200 StGB
    · 09.11.1970 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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