Sachverhalt
Der Professor Walther Hofer hat 1983 einen Artikel in der "Neuen Zürcher Zeitung" veröffentlicht, in dem er Wilhelm Frick, einen verstorbenen Anwalt, als "Vertrauensanwalt einer Gestapoabteilung" und "Gestapovertrauter" bezeichnete. Die Erben von Wilhelm Frick haben gegen Walther Hofer eine Verleumdungsklage eingereicht. Das Bezirksgericht Zürich hat Walther Hofer 1985 freigesprochen, aber das Kantonsgericht hat dieses Urteil 1986 aufgehoben und Walther Hofer wegen Verleumdung verurteilt. Walther Hofer hat 1997 die Revision des Verfahrens beantragt, aber sein Gesuch wurde vom Kantonsgericht und vom Bundesgericht abgewiesen.
Die wichtigsten Fakten des Falls sind die folgenden
- Walther Hofer hat 1983 einen Artikel in der "Neuen Zürcher Zeitung" veröffentlicht, in dem er Wilhelm Frick als "Vertrauensanwalt einer Gestapoabteilung" und "Gestapovertrauter" bezeichnete.
- Die Erben von Wilhelm Frick haben gegen Walther Hofer eine Verleumdungsklage eingereicht.
- Das Bezirksgericht Zürich hat Walther Hofer 1985 freigesprochen.
- Das Kantonsgericht hat dieses Urteil 1986 aufgehoben und Walther Hofer wegen Verleumdung verurteilt.
- Walther Hofer hat 1997 die Revision des Verfahrens beantragt, aber sein Gesuch wurde vom Kantonsgericht und vom Bundesgericht abgewiesen.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat das Revisionsgesuch von Walther Hofer abgewiesen, da er keine neuen und ernsthaften Fakten vorgebracht hat, die eine Revision des Verfahrens gerechtfertigt hätten. Das Gericht hat festgestellt, dass die Behauptungen von Walther Hofer gegen Wilhelm Frick verleumderisch waren und dass er ihre Richtigkeit nicht bewiesen hat.
Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Entscheidung des Kantonsgerichts, Walther Hofer wegen Verleumdung zu verurteilen, gerechtfertigt war, da er Wilhelm Frick ohne ausreichende Beweise angegriffen hat. Das Gericht hat betont, dass die Meinungsfreiheit nicht das Recht gibt, andere ohne Beweise zu verleumden.
Das Gericht hat…