Sachverhalt
Die politische Gemeinde Lindau erhob Beschwerde gegen den Beschluss des Kantonsrats des Kantons Zürich vom 24. November 2009, mit dem dieser eine Teilrevision des kantonalen Richtplans zu den Bereichen Gewässer, Gefahren sowie Ver- und Entsorgung beschloss. Im Kapitel 5.3, Materialgewinnung, setzte der Kantonsrat unter anderem neu eine Kiesgrube bei Tagelswangen in der Gemeinde Lindau fest. Die Gemeinde Lindau machte geltend, dass der Kantonsrat ihre Autonomie verletzt und ihre Mitwirkungsrechte im Richtplanverfahren nicht ausreichend berücksichtigt habe.
Die Gemeinde Lindau argumentierte, dass der Kantonsrat von einer Abbaudauer von 20 Jahren ausgegangen sei, während richtigerweise mit einer Abbaudauer von 50 Jahren gerechnet werden müsse. Zudem sei der Gleisanschluss für die Kiesgrube nur bis 2016 rechtlich verbindlich gesichert, und es fehle die erforderliche Abstimmung der umstrittenen Festlegung im Teilplan Ver- und Entsorgung mit dem Teilplan Verkehr.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde und kam zu dem Schluss, dass die Gemeinde Lindau zur Beschwerde legitimiert sei, da sie durch den angefochtenen Beschluss in ihren hoheitlichen Befugnissen und Aufgaben berührt werde. Das Gericht stellte fest, dass die Gemeindeautonomie in einem Sachbereich besteht, wenn das kantonale Recht diesen nicht abschliessend ordnet, sondern ihn ganz oder teilweise der Gemeinde zur Regelung überlässt und ihr dabei eine relativ erhebliche Entscheidungsfreiheit einräumt.
Das Gericht befand, dass die Gemeinde Lindau durch die umstrittene Richtplanfestsetzung in ihrer Planungsfreiheit eingeschränkt werde und dass die Kantonsverfassung den Gemeinden einen weitgehenden Handlungsspielraum einräume. Es stellte fest, dass die Gemeinde Lindau durch die Festlegung des Kiesabbaugebiets in ihrer planerischen Entscheidungsfreiheit und Entwicklungsmöglichkeit betroffen sei.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kantonsrat die Mitwirkungsrechte der Gemeinde im Richtplanverfahren nicht ausreichend berücksichtigt habe,…