Art. 87 BGG
Vorinstanzen bei Beschwerden gegen Erlasse
1 Gegen kantonale Erlasse ist unmittelbar die Beschwerde zulässig, sofern kein kantonales Rechtsmittel ergriffen werden kann.
2 Soweit das kantonale Recht ein Rechtsmittel gegen Erlasse vorsieht, findet Artikel 86 Anwendung.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Die revidierten Bestimmungen zur Sondernutzungskonzession nach dem Wassernutzungsrecht des Kantons Uri, insbesondere zur Konkurrenzsituation bei der Verleihung der Konzession, sind bundesrechtlich nicht zu beanstanden (…57 Zitierungen
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2Art. 82 lit. b, Art. 89 Abs. 1, Art. 95, 111 Abs. 1 BGG54 Zitierungen
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3Abstrakte Kontrolle von § 2a Abs. 1 und Abs. 2 der Prämienverbilligungsverordnung des Kantons Luzern in der für das Jahr 2017 gültig gewesenen Fassung; Einkommensgrenze für Prämienverbilligung40 Zitierungen
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4Versicherung des gemeindlichen Lehrpersonals bei der Vorsorgeeinrichtung des Kantons38 Zitierungen
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5Trennung Jugendlicher von Erwachsenen in der Untersuchungshaft, Jugendstrafprozessordnung des Kantons Basel-Stadt und Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht, Vorrang des Bundesrechts; Art. 49 Abs. 1 BV, Art. 10 Ziff. 2…38 Zitierungen
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6Schutz vor Passivrauchen, abstrakte Normenkontrolle32 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Kurtaxen (Ferienwohnungen)24 Zitierungen
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10 Zitierungen
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Kurtaxen (Ferienwohnungen)8 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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