Art. 87 BGG

Vorinstanzen bei Beschwerden gegen Erlasse

1 Gegen kantonale Erlasse ist unmittelbar die Beschwerde zulässig, sofern kein kantonales Rechtsmittel ergriffen werden kann.
2 Soweit das kantonale Recht ein Rechtsmittel gegen Erlasse vorsieht, findet Artikel 86 Anwendung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Die revidierten Bestimmungen zur Sondernutzungskonzession nach dem Wassernutzungsrecht des Kantons Uri, insbesondere zur Konkurrenzsituation bei der Verleihung der Konzession, sind bundesrechtlich nicht zu beanstanden (…
    · 31.03.2016 · 57 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 82 lit. b, Art. 89 Abs. 1, Art. 95, 111 Abs. 1 BGG
    · 15.12.2014 · 54 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Abstrakte Kontrolle von § 2a Abs. 1 und Abs. 2 der Prämienverbilligungsverordnung des Kantons Luzern in der für das Jahr 2017 gültig gewesenen Fassung; Einkommensgrenze für Prämienverbilligung
    · 22.01.2019 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Versicherung des gemeindlichen Lehrpersonals bei der Vorsorgeeinrichtung des Kantons
    · 12.12.2008 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Trennung Jugendlicher von Erwachsenen in der Untersuchungshaft, Jugendstrafprozessordnung des Kantons Basel-Stadt und Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht, Vorrang des Bundesrechts; Art. 49 Abs. 1 BV, Art. 10 Ziff. 2…
    · 07.08.2007 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Schutz vor Passivrauchen, abstrakte Normenkontrolle
    · 23.11.2009 · 32 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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