Erwägungen

Am 22. Mai 2019 verabschiedete die Urversammlung der Gemeinde Naters/VS auf Antrag des Gemeinderats ein revidiertes Reglement über die Kur- und Beherbergungstaxe. Das Reglement sieht vor, dass Eigentümer bzw. Dauermieter von Ferienobjekten (Ferienwohnungen und Maiensässen) die Kurtaxe mittels einer Jahrespauschale entrichten müssen, während die übrigen Beherberger die Kurtaxe aufgrund der effektiven Übernachtungen abrechnen. Die Jahrespauschale ist nach Größe der Ferienwohnung abgestuft. Zudem wurde die Höhe der Kurtaxe je Übernachtung für Ferienwohnungen und Hotelbetriebe von Fr. 2.50 auf Fr. 4.50 erhöht.

Mit Beschwerde vom 11. November 2019 fochten acht Beschwerdeführer, die Eigentümer von Ferienwohnungen oder Inhaber von Beherbergungsbetrieben in der Gemeinde Naters/VS sind, das Kurtaxenreglement an.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte zunächst, ob die Erhöhung der Kurtaxe von Fr. 2.50 auf Fr. 4.50 willkürlich erfolgt sei. Es kam zum Schluss, dass die Kurtaxe als Kostenanlastungssteuer zulässig ist, solange sie ausschließlich der Finanzierung der touristischen Infrastruktur und Dienstleistungen dient. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Mehreinnahmen aus der Kurtaxe durch entsprechende Mehrausgaben, insbesondere für die Einführung einer neuen digitalen Gästekarte, ausgeglichen sind. Somit erweist sich die Erhöhung der Kurtaxe als sachlich gerechtfertigt und nicht willkürlich.

Weiter prüfte das Bundesgericht, ob die unterschiedliche Bemessungsgrundlage der Kurtaxe für Gäste von Beherbergungsbetrieben und Eigentümer von Ferienwohnungen eine unzulässige Ungleichbehandlung darstellt. Es kam zum Schluss, dass die pauschale Erhebung der Kurtaxe bei…