Art. 101 BGG

Beschwerde gegen Erlasse

Die Beschwerde gegen einen Erlass ist innert 30 Tagen nach der nach dem kantonalen Recht massgebenden Veröffentlichung des Erlasses beim Bundesgericht einzureichen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Die revidierten Bestimmungen zur Sondernutzungskonzession nach dem Wassernutzungsrecht des Kantons Uri, insbesondere zur Konkurrenzsituation bei der Verleihung der Konzession, sind bundesrechtlich nicht zu beanstanden (…
    · 31.03.2016 · 50 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Wählbarkeitsvoraussetzungen für Mitglieder des Handelsgerichts, abstrakte Normenkontrolle
    · 02.02.2011 · 34 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Schutz vor Passivrauchen, abstrakte Normenkontrolle
    · 23.11.2009 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Versicherung des gemeindlichen Lehrpersonals bei der Vorsorgeeinrichtung des Kantons
    · 12.12.2008 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Dividendenbesteuerung; abstrakte Normenkontrolle; verfassungsrechtliches Anwendungsgebot von Bundesgesetzen
    · 25.09.2009 · 15 Zitierungen
  6. 6
    Rechtsweggarantie. § 21 Abs. 2 SHG/ZH, wonach sozialhilferechtliche Auflagen und Weisungen nicht selbstständig anfechtbar sind, verletzt - vorbehältlich allfälliger besonders gelagerter Einzelfälle - kein Bundesrecht
    · 14.01.2020 · 14 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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