Erwägungen

B., Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie, war von 1992 bis 2009 der behandelnde Arzt von C.A., geboren 1937. Im November 2002 konsultierte der Patient den Arzt wegen eines Brustschmerzes und Atembeschwerden. Der Arzt führte eine Thoraxröntgenaufnahme durch, die einen Infiltrat im rechten Oberlappen zeigte, veranlasste aber keine weiteren Untersuchungen. Der Patient konsultierte den Arzt anschließend mehrmals wegen chronischer Schmerzen und Husten. 2009 wurde schließlich ein fortgeschrittenes Lungenkarzinom festgestellt.

Der Patient erhob 2011 Strafanzeige gegen den Arzt wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Nach Ablehnung der Strafanzeige erhoben die Erben des Patienten 2018 eine zivilrechtliche Zahlungsklage gegen den Arzt wegen vertraglicher Haftung.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass die zivilrechtliche Vertragsklage des Patienten nicht im Wege des Adhäsionsverfahrens zur Strafklage erhoben werden konnte, da die vertraglichen Ansprüche nicht auf einer Straftat beruhten und in die ausschließliche Zuständigkeit der Zivilgerichte…