Art. 39 ZPO
Adhäsionsklage
Für die Beurteilung adhäsionsweise geltend gemachter Zivilansprüche bleibt die Zuständigkeit des Strafgerichts vorbehalten.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Auftrag; Klage aus Vertrag; Unzuständigkeit des Strafgerichts; Unterbrechung der Verjährung0 Zitierungen
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2Parteivertretung. - Die kantonalrechtliche Beschränkung der Parteivertretungsbefugnis auf Rechtsanwälte im Krankenversicherungsprozess ist nicht bundesrechtswidrig (Art. 30bis KUVG). - Dagegen ist es überspitzt formalis…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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ZG.2010.006461 Zitierungen19.03.2015 · 1 Zitierungen
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Rückerstattung von Abklärungskosten bei Einreichung von gefälschten Arztzeugnissen; Art. 45 ATSG nicht anwendbar; Art. 41 OR ist vor Zivilgericht geltend zu machen.1 ZitierungenUV.2011.00251· 29.12.2011 · 1 Zitierungen
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Entscheid Kantonsgericht, 20.01.20090 ZitierungenBZ.2008.16· 20.01.2009 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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