Art. 39 ZPO

Adhäsionsklage

Für die Beurteilung adhäsionsweise geltend gemachter Zivilansprüche bleibt die Zuständigkeit des Strafgerichts vorbehalten.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Auftrag; Klage aus Vertrag; Unzuständigkeit des Strafgerichts; Unterbrechung der Verjährung
    · 01.09.2022 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Parteivertretung. - Die kantonalrechtliche Beschränkung der Parteivertretungsbefugnis auf Rechtsanwälte im Krankenversicherungsprozess ist nicht bundesrechtswidrig (Art. 30bis KUVG). - Dagegen ist es überspitzt formalis…
    · 22.05.1973 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • ZG.2010.00646
    19.03.2015 · 1 Zitierungen
  • Rückerstattung von Abklärungskosten bei Einreichung von gefälschten Arztzeugnissen; Art. 45 ATSG nicht anwendbar; Art. 41 OR ist vor Zivilgericht geltend zu machen.
    UV.2011.00251
    · 29.12.2011 · 1 Zitierungen
  • Entscheid Kantonsgericht, 20.01.2009
    BZ.2008.16
    · 20.01.2009 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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