Art. 59 ZPO

Grundsatz

1 Das Gericht tritt auf eine Klage oder auf ein Gesuch ein, sofern die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind.
2 Prozessvoraussetzungen sind insbesondere:
  1. a. die klagende oder gesuchstellende Partei hat ein schutzwürdiges Interesse;
  2. b. das Gericht ist sachlich und örtlich zuständig;
  3. c. die Parteien sind partei- und prozessfähig;
  4. d. die Sache ist nicht anderweitig rechtshängig;
  5. e. die Sache ist noch nicht rechtskräftig entschieden;
  6. f. der Vorschuss und die Sicherheit für die Prozesskosten sind geleistet worden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Materielle Rechtskraft; Identität von prozessualen Ansprüchen
    · 25.02.2013 · 75 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort; unnötige Kosten
    · 07.05.2014 · 71 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Klage des Betreibungsschuldners auf Feststellung des Nichtbestands der Forderung; hinreichendes Feststellungsinteresse
    · 16.01.2015 · 56 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Erhebung und Bemessung von Gerichtskosten
    · 08.07.2013 · 51 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Streitverkündungsklage; Bezifferung der Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage
    · 26.01.2016 · 50 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Berechnung des Kindesunterhaltes; Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung
    · 11.11.2020 · 42 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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