Erwägungen

Im Herbst 1995 stellte die Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich ein grosses Vorkommen des amerikanischen Roten Sumpfkrebses im Schübelweiher fest. Die Behörden beschlossen, den Krebs mit dem Pestizid Fenthion zu bekämpfen, da er eine Gefahr für die einheimischen Krebse und die Gewässerfauna darstelle. Der WWF Schweiz und der WWF Zürich erhoben Beschwerde gegen diese Massnahme.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wies die Beschwerde ab, da der Gifteinsatz durch das Fischereirecht und das Übereinkommen von Rio de Janeiro über die biologische Vielfalt gerechtfertigt sei. Der WWF Schweiz erhob daraufhin Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut. Es stellte fest, dass der geplante Gifteinsatz gegen das Gewässerschutzrecht verstösst, da das Gesetz nur wenige Ausnahmen vom Reinhaltungsgebot zulässt. Eine Interessenabwägung, die den Behörden einen Ermessensspielraum einräumen würde, kommt hier nicht in Betracht, da eine zweck- und verhältnismässige Alternative zur Verfügung steht.

Die Bekämpfung des Roten Sumpfkrebses durch den Einsatz von Raubfischen wie Aal, Hecht und Barsch erweist sich als eine solche geeignete Massnahme. Zwar…