Erwägungen

[A.] (geb. 1995) ist Tibeterin mit chinesischer Staatsbürgerschaft. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wies sie am 26. Juni 2020 aus der Schweiz weg, da ihr Asylgesuch unter der Identität [C.] (geb. 2000) nicht eingetreten war. Das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA) konnte [A.] nicht zur freiwilligen Ausreise bewegen. Am 11. April 2022 nahm das MIKA [A.] in Ausschaffungshaft nach Art. 77 AIG, da sie keine Reisepapiere besaß und auch keine solchen organisiert hatte. Der Haftrichter bestätigte die Haft bis zum 9. Juni 2022.

Erwägungen

Das Bundesgericht hebt den Haftentscheid auf. Die "kleine" Ausschaffungshaft nach Art. 77 AIG setzt voraus, dass die Behörden die Reisepapiere bereits beschafft haben müssen. Es genügt nicht, wenn deren Ausstellung nur zugesichert ist. Die Ausschaffungshaft dient dazu, ein Untertauchen der betroffenen Person unmittelbar vor dem Vollzug der…