Erwägungen
Die im Jahr 1906 gegründete Berner Alpenbahngesellschaft Bern-Lötschberg-Simplon (BLS) ist eine Aktiengesellschaft, die Eisenbahnlinien und den Schiffsbetrieb auf dem Thuner- und Brienzersee betreibt. Bund und Kanton Bern sind Hauptaktionäre der BLS.
Im Jahr 1966 schlossen der Bundesrat und der Verwaltungsrat der BLS einen Vertrag über die Übernahme der BLS durch den Bund. Gemäß diesem Vertrag tritt die BLS ihre gesamten Aktiven und Passiven an den Bund ab, der die Bahnlinien in die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) eingliedert und das Personal der BLS in den Bundesdienst übernimmt.
Die Genossenschaft zum Schutze der privaten Aktionäre der BLS reichte Klage gegen die Genehmigung dieses Übernahmevertrags durch die Generalversammlung der BLS ein.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Appellationshofs, das die Klage abweist. Es stellt fest, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre nicht verletzt ist, da die unterschiedliche Behandlung der Aktionäre durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.
Das Bundesgericht führt aus, dass die BLS kein gewöhnliches Aktienunternehmen, sondern ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen ist. Während die privaten Aktionäre nur zur Leistung der Kapitaleinlage verpflichtet waren, mussten Bund und Kanton Bern der in Not geratenen BLS finanziell beistehen. Die Sonderleistungen dieser beiden öffentlich-rechtlichen…