Erwägungen

Das Projekt des Gotthard-Basistunnels für eine Bahnlinie der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) zwischen dem Gebiet Altdorf/Erstfeld und Bodio/Biasca war Gegenstand eines kombinierten Plangenehmigungsverfahrens und Enteignungsverfahrens, das am 25. Oktober 1995 von der Eidgenössischen Schätzungskommission des 13. Kreises (ESK) eröffnet wurde. Die 1998 gegründete AlpTransit San Gottardo AG (AlpTransit) ist in die Umsetzung des gesamten Projekts eingetreten.

[A.] ist Eigentümer in Mairengo, im Ortsteil Polmengo di sopra, eines Grundstücks, das an die AlpTransit-Baustelle des Zwischenangriffs Faido/Polmengo angrenzt. Die Bauarbeiten, die mehr als ein Jahrzehnt dauern werden, begannen am 1. November 1999. Am 28. Dezember 2000 hat sich [A.] bei der ESK beschwert und die Zahlung einer Entschädigung für die durch die übermäßigen Lärm- und Staubemissionen der Baustelle verursachten Unannehmlichkeiten beantragt.

Mit Entscheid vom 11. April 2005 hat die ESK dem Enteigneten zu Lasten von AlpTransit eine Entschädigung von Fr. 70'000.-, zuzüglich Zinsen, für die von der Baustelle verursachten Immissionen zuerkannt. AlpTransit hat gegen diesen Entscheid mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht Beschwerde erhoben und beantragt, festzustellen, dass die Emissionen der Baustelle nicht übermäßig seien und daher keine Enteignungsentschädigung zu zahlen sei. Der Enteignete hat eine Anschlussbeschwerde erhoben, mit der er eine Erhöhung der Entschädigung auf Fr. 140'000.- beantragt hat.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Hauptbeschwerde abgewiesen und die Anschlussbeschwerde teilweise gutgeheißen. Es hat festgestellt, dass die Staub- und Lärmimmissionen von der AlpTransit-Baustelle im Sinne von Art. 684 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) übermäßig sind und dem Enteigneten einen erheblichen Schaden zugefügt haben. Trotz der Ergreifung der in den Bundesrichtlinien vorgesehenen Präventionsmaßnahmen haben die Immissionen aufgrund der Größe und Dauer der Baustelle die Grenzen des Eigentumsrechts überschritten.

Das Bundesgericht hat daher entschieden, dass der Enteignete Anspruch auf eine…