Art. 5 EntG

1 Gegenstand des Enteignungsrechtes können dingliche Rechte an Grundstücken sowie die aus dem Grundeigentum hervorgehenden Nachbarrechte, ferner die persönlichen Rechte von Mietern und Pächtern des von der Enteignung betroffenen Grundstückes sein.
2 Diese Rechte können dauernd oder vorübergehend entzogen oder beschränkt werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Entschädigungsbegehren für die Auswirkungen der Flughafenplanung (Lärm- und Sicherheitszone) sowie für die Immissionen aus dem Flugbetrieb
    · 17.09.1997 · 34 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Enteignung von Nachbarrechten; Lärmeinwirkungen eines Flughafens; materielle Enteignung - Art. 5 EntG, Art. 679, 684 ZGB, Art. 42 ff
    · 12.07.1995 · 32 Zitierungen
  3. 3
    Formelle Enteignung, Nachbarrechte, Einwirkungen eines Flughafens (Art. 5 EntG)
    · 10.10.2002 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Enteignung von Nachbarrechten, Entschädigung für übermässige Einwirkungen infolge Bauarbeiten an der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale
    · 17.08.2006 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Formelle Enteignung, Nachbarrecht, Einwirkungen aus dem Betrieb eines Flugplatzes (Art. 5 EntG)
    · 15.12.2004 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Baukonzessionen für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 08.12.2000 · 12 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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