Erwägungen

Der am 7. August 1977 verstorbene A. X. hinterließ als gesetzliche Erben seine Ehefrau B. X.-Y. sowie neun Kinder. Durch ein früheres Urteil des Bundesgerichts wurde die zum Nachlass gehörende landwirtschaftliche Liegenschaft rechtskräftig der Tochter C. Z.-X. zugewiesen. Im Übrigen blieb der Nachlass ungeteilt. In einem Testament hatte der Erblasser verfügt, dass seine Ehefrau B. X.-Y. einen Viertel des Nachlassvermögens zu Eigentum und drei Viertel zur lebenslänglichen Nutznießung erhalten soll.

Auf Antrag von C. Z.-X. ordnete das zuständige Bezirksgerichtspräsidium an, dass verschiedene Bankguthaben vorläufig gesperrt werden. In einem anschließenden Verfahren wurde das von C. Z.-X. gegen ihre Mutter B. X.-Y. gestellte Sicherstellungsbegehren geschützt. B. X.-Y. erhob daraufhin Beschwerde gegen diese Entscheidung, welche vom Obergericht des Kantons Thurgau abgewiesen wurde.

B. X.-Y. hat gegen den Entscheid des Obergerichts eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht erhoben, die jedoch als Berufung behandelt wurde.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass der Entscheid des Obergerichts, durch den B. X.-Y. als nutzungsberechtigte Erbin zur Sicherstellung der Miterben verpflichtet wurde, grundsätzlich mit Berufung angefochten werden kann. Das Sicherstellungsbegehren kann zwar von einem einzelnen Erben eingereicht werden, jedoch müssen sich alle Miterben dazu äußern können. Soweit die Miterben…