Erwägungen
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt überwies am 12. Juni 1996 dem Regierungsrat eine Motion, in der die Scientology-Organisation und ihre Praktiken, insbesondere bei der Mitgliederwerbung, kritisiert wurden. Daraufhin verabschiedete der Regierungsrat am 7. Juli 1998 den Ratschlag Nr. 8838, in dem er eine Strafnorm gegen aufdringliche Anwerbemethoden auf der Allmend vorschlug. Am 16. September 1998 fügte der Grosse Rat in das kantonale Übertretungsstrafgesetz den neuen § 23a ein, der das Anwerben durch täuschende oder unlautere Methoden auf der Allmend unter Strafe stellt und die Polizei ermächtigt, Anwerbende wegzuweisen, wenn Anzeichen für widerrechtliche, insbesondere täuschende oder sonst unlautere Methoden bestehen oder Passanten in unzumutbarer Weise belästigt werden.
Erwägungen
Das Bundesgericht weist die staatsrechtliche Beschwerde gegen diese Gesetzesänderung ab. Es hält fest, dass die umstrittene Norm zwar in den Schutzbereich der Religionsfreiheit eingreifen kann, aber im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Begriffe "täuschend" und "unlauter" sind genügend bestimmt, um als Grundlage für Strafnormen zu dienen. Die Ermächtigung der Polizei zum Erlass von Wegweisungen ist ebenfalls verfassungskonform auslegbar und dient dem Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter.
Das Bundesgericht betont, dass bei der Anwendung der Norm die Besonderheiten des…