Erwägungen
In einem Arrestprosequierungsverfahren klagte die Zentralbank von Chile beim Handelsgericht des Kantons Zürich gegen die Nationalbank von Kuba auf Zahlung einer gesperrten Summe von CHF 30'752'000.-- nebst Zins. Da die Klägerin bereits am 3. Juli 1979 beim London High Court of Justice, Queen's Bench Division, auf Herausgabe des Geldes geklagt hatte, erhob die Beklagte in ihrer Klageantwort im Zürcher Prozess die Einrede der Rechtshängigkeit und verlangte die Sistierung des Verfahrens. Das Handelsgericht verwarf jedoch die Einrede der Rechtshängigkeit und stellte die Fortsetzung des Verfahrens in Aussicht. Die Beklagte hat gegen diesen Beschluss Berufung eingereicht.Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass es nach bisheriger Rechtsprechung grundsätzlich Bundesrecht beurteilt, ob zwei konkurrierende Verfahren identische, materiell im Bundesrecht begründete Ansprüche der gleichen Prozessparteien zum Gegenstand haben. Dabei ist es unerheblich, ob ein erstes Urteil bereits vorliegt oder ob auch das erste Verfahren über identische Ansprüche noch hängig ist.
Anlass zu Schutz vor widersprüchlichen Urteilen über denselben Streitgegenstand besteht jedoch nur, wenn das ausländische Verfahren geeignet ist, ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil herbeizuführen. Ist dies ungewiss, muss sorgfältig zwischen der Gefahr widersprüchlicher Urteile und der Gefahr abgewogen werden, dass dem Ansprecher der vom Bundesrecht gebotene Rechtsschutz versagt bleibt. Bei der…