Erwägungen
Der 1973 geborene [A.] war über die Kantonale Arbeitslosenkasse St. Gallen bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) obligatorisch unfallversichert. Am 3. Januar 2016 zog er sich bei einem Unfall eine Verletzung am rechten Fussgelenk zu. Am 3. Oktober 2016 verletzte er sich erneut am rechten Fussgelenk. Nach mehreren Operationen eröffnete die Suva dem Versicherten am 16. Juni 2021, der medizinische Endzustand sei erreicht. Mit Verfügung vom 13. Mai 2022 verneinte die Suva den Rentenanspruch, da der Invaliditätsgrad nur 5.37 % betrage. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde des Versicherten sprach ihm das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen ab 1. April 2022 eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 23 % zu. Die Suva erhob daraufhin Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten.Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass das von der Suva gestützt auf die Lohnstrukturerhebungen (LSE) ermittelte hypothetisch erzielbare Invalideneinkommen von Fr. 65'815.11 im Jahr 2020 bzw. nominallohnangepasst von Fr. 66'015.60 im Jahr 2022…