Erwägungen

Am 12. September 2002 erlitt [X.] einen Reitunfall. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz wirft ihm vor, gegenüber verschiedenen Versicherungen in der Folge eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht und auf diese Weise zu Unrecht Versicherungsleistungen in der Höhe von insgesamt rund 1 Mio. Franken bezogen zu haben.

Das Strafgericht Schwyz sprach [X.] am 24. Juli 2014 des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig. Das Kantonsgericht Schwyz verurteilte ihn am 20./22. Oktober 2015 im Berufungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das AHVG, IVG und BVG.

Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Schwyz und die Pensionskasse [A.] führen Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil des Kantonsgerichts Schwyz.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass der Beschwerdegegner [X.] die Ärzte und Versicherungen über das Ausmass seiner Beschwerden und seine tatsächlichen Tätigkeiten arglistig getäuscht hat. Er spielte den Ärzten jedenfalls im vorgegebenen Ausmass nicht vorhandene Schmerzen und Beeinträchtigungen vor und verheimlichte…