Art. 35a BVG
Rückerstattung zu Unrecht bezogener Leistungen
1 Unrechtmässig bezogene Leistungen sind zurückzuerstatten. Von der Rückforderung kann abgesehen werden, wenn der Leistungsempfänger gutgläubig war und die Rückforderung zu einer grossen Härte führt.
2 Der Rückforderungsanspruch erlischt drei Jahre, nachdem die Vorsorgeeinrichtung davon Kenntnis erhalten hat, spätestens aber fünf Jahre seit der Auszahlung der einzelnen Leistung. Wird der Rückforderungsanspruch aus einer strafbaren Handlung hergeleitet, für welche das Strafrecht eine längere Verjährungsfrist festsetzt, so ist diese Frist massgebend.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rückforderung einer auf dem Konto eines Versicherten irrtümlich vorgenommenen Gutschrift nach deren Überweisung im Rahmen der Austrittsleistung35 Zitierungen
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2Verjährung des Rückforderungsanspruchs35 Zitierungen
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3Rückforderung von Rentenleistungen; Kollisionsrecht; Verhältnis Gesetz - Reglement; Beginn der relativen Frist für die Rückforderung; Fristunterbrechung respektive -wahrung14 Zitierungen
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4Anforderungen an den Beweis (E. 5.3-5.5).9 Zitierungen
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5Rückerstattungspflicht2 Zitierungen
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6Rückforderung einer unrechtmässig erwirkten Invalidenkinderrente, welche gestützt auf eine Zahlungsanweisung direkt an die nicht an der Stammrente berechtigte Kindsmutter ausbezahlt wurde; Begriff des Leistungsempfänger…1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Berufliche Vorsorge22 Zitierungen
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Berufliche Vorsorge (Rückerstattung unrechtmässig bezogener Altersrenten)16 Zitierungen
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13 Zitierungen23.07.2018 · 13 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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