Erwägungen
Der Beschwerdeführer [A.] führt in der Gemeinde Ballwil den Landwirtschaftsbetrieb "Rütihof". Bereits 1980 wurde im ehemaligen Kalberstall eine Wohnung eingebaut, später folgten zwei weitere Wohnungen sowie ein Nebenraum. [A.] reichte 2010 ein Gesuch um nachträgliche Bewilligung dieser baulichen Veränderungen ein, das der Gemeinderat Ballwil jedoch ablehnte und den Rückbau anordnete. Das Kantonsgericht Luzern wies eine Beschwerde gegen diese Anordnung ab. [A.] erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht. Er beantragte, den Entscheid des Kantonsgerichts aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Eventualiter verlangte er, dass der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands für die 1980 erstellte Wohnung A verwirkt sei.Erwägungen
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde teilweise gut. Es führte aus, dass der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands für die Wohnung A, die 1980 eingebaut wurde, verwirkt sei. Die dreissigjährige Verwirkungsfrist sei abgelaufen, da die Behörden den illegalen Einbau…