Sachverhalt
Der Beschwerdeführer [X.] wurde wegen schwerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz von der Staatsanwaltschaft Sursee untersucht. Am 2. Oktober 2012 wurde sein Personenwagen beschlagnahmt. Gegen diese Beschlagnahme legte der Beschwerdeführer Beschwerde ein, die vom Obergericht des Kantons Luzern, 2. Abteilung, abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer gelangte daraufhin mit Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und der verfügten Beschlagnahme.
Die Staatsanwaltschaft Sursee und das Obergericht des Kantons Luzern beantragten die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach trotz Führerausweisentzug einen Personenwagen gelenkt und war deswegen rechtskräftig verurteilt worden.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte, ob die strafprozessuale Beschlagnahme des Personenwagens zulässig war. Es stellte fest, dass die Beschlagnahme auf einer gesetzlichen Grundlage beruhte und im öffentlichen Interesse lag. Die Beschlagnahme war auch verhältnismässig, da der Beschwerdeführer dringend verdächtig war, mehrfach trotz Führerausweisentzug einen Personenwagen gelenkt zu haben und dabei die Sicherheit anderer Personen massiv gefährdet hatte.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da die vorläufige Einziehungsbeschlagnahme bundesrechtskonform war. Es…