Sachverhalt
Das Verfahren betrifft ein Rechtshilfeersuchen der Philippinen an die Schweiz in einem Strafverfahren gegen [B.] , der vorgeworfen wird, als Mitglied des Verwaltungsrats der Philippine Coconut Authority unrechtmässig Vermögenswerte angeeignet zu haben. Die Schweizer Behörden ordneten die Sperrung von Konten an, die [B.] und seiner Ehefrau [C.] gehören, und die Herausgabe von Kontounterlagen. Die Beschwerdeführerinnen, [C.] und die [A.] Stiftung, beantragen die Aufhebung der Kontosperren und die Einstellung des Rechtshilfeverfahrens wegen absoluter Verjährung.
Die Philippinen ersuchten die Schweiz um Rechtshilfe im Jahr 1986. Die Schweizer Behörden ordneten die Sperrung der Konten und die Herausgabe von Kontounterlagen an. Die Beschwerdeführerinnen erhoben Rekurs gegen die Schlussverfügung der Bezirksanwaltschaft und des Obergerichts des Kantons Zürich, welcher abgewiesen wurde.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüft die Rechtmässigkeit des Rechtshilfeersuchens und der Aufrechterhaltung der Kontosperren. Es stellt fest, dass das Rechtshilfeersuchen den Anforderungen des IRSG entspricht und die philippinischen Behörden die Strafverfolgung mit der gebotenen Beschleunigung vorantreiben.
Das Gericht entscheidet, dass die Aufrechterhaltung der Kontosperren trotz möglicher absoluter Verjährung nach schweizerischem Recht zulässig ist, da die Beschlagnahme vor Eintritt der Verjährung angeordnet wurde und die Rechtshilfebehörden die Kontosperren…