Sachverhalt
Der Streitfall betrifft die Zuständigkeit der regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (ORP) für den Erlass der Entscheidung vom 30. Oktober 2002, mit der D. ab dem 2. Oktober 2002 der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung aberkannt wurde. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat diese Entscheidung wegen fehlender Zuständigkeit der ORP aufgehoben. Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Basel-Landschaft (KIGA) hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt und beantragt, dass die ORP für den Erlass dieser Entscheidung für zuständig erklärt wird.Erwägungen
Die Übertragung bestimmter, der kantonalen Behörde obliegender Aufgaben an die ORP, wie die Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit von Arbeitslosen (Art. 15 AVIG) oder die Entziehung des Leistungsanspruchs (Art. 30a AVIG), muss durch einen formellen, nach den kantonalen Vorschriften über die Veröffentlichung erlassenen Akt erfolgen. Eine Zuständigkeitsübertragung, die lediglich auf internen Verwaltungsanweisungen beruht, genügt nicht. Im vorliegenden…