Art. 8 AVIG
Anspruchsvoraussetzungen
1 Die versicherte Person hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn sie:
- a. ganz oder teilweise arbeitslos ist (Art. 10);
- b. einen anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten hat (Art. 11);
- c. in der Schweiz wohnt (Art. 12);
- d. die obligatorische Schulzeit zurückgelegt und das Referenzalter nach Artikel 21 Abs. 1 AHVG noch nicht erreicht hat;
- e. die Beitragszeit erfüllt hat oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit ist (Art. 13 und 14);
- f. vermittlungsfähig ist (Art. 15) und g. die Kontrollvorschriften erfüllt (Art. 17).
2 Der Bundesrat regelt die Anspruchsvoraussetzungen für Personen, die vor der Arbeitslosigkeit als Heimarbeitnehmer tätig waren. Er darf dabei von der allgemeinen Regelung in diesem Kapitel nur soweit abweichen, als die Besonderheiten der Heimarbeit dies gebieten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 8 ff., Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG967 Zitierungen
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2499 Zitierungen
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3400 Zitierungen
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4Hingegen ist der Nachweis, dass tatsächlich Lohn ausbezahlt worden ist, ein erhebliches Indiz für den Beweis der tatsächlich ausgeübten Arbeitnehmertätigkeit (Präzisierung der Rechtsprechung). (Erw. 3)343 Zitierungen
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5Art. 27 Abs. 2 ATSG: Beratungspflicht der Versicherungsträger173 Zitierungen
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6Koordination zwischen Arbeitslosen- und Invalidenversicherung168 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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46 Zitierungen27.08.2009 · 46 Zitierungen
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35 Zitierungen07.12.2007 · 35 Zitierungen
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26 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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