Sachverhalt
Diese Entscheidung betrifft die Liquidation des Güterstands. Es geht darum, die Beteiligung des Ehegatten am Wertzuwachs einer Einlage des anderen Ehegatten gemäß Art. 214 ZGB zu bestimmen. Das Bundesgericht musste prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine verhältnismäßige Beteiligung der einzelnen Vermögensmassen an einem Vermögensgegenstand zulässig ist.
Der Sachverhalt ist folgender: Während der Ehe wurden wertsteigernde Investitionen in Liegenschaften, die zum Alleineigentum eines der Ehegatten gehörten, aus Mitteln der Errungenschaft finanziert. Die Vorinstanz hatte der Errungenschaft einen variablen Anspruch entsprechend dem so entstandenen Wertzuwachs zuerkannt.
Erwägungen
Das Bundesgericht verwirft diese Lösung. Es ist der Ansicht, dass die bisherige Rechtsprechung eine verhältnismäßige Beteiligung mehrerer Gütermassen an einem Vermögensgegenstand nur dann zulässt, wenn die Investition der fremden Masse bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs des Vermögensgegenstands erfolgt ist und es sich um eine Liegenschaft handelt.
Das Gericht ist der Auffassung, dass der variable Anspruch, der durch die neue Regelung des Eherechts (Art. 206 ZGB) eingeführt wurde, nicht auf den derzeit…