Sachverhalt
Das Windpark-Projekt Eoljoux, das sich auf dem Gebiet der Gemeinde Le Chenit im Kanton Waadt befindet, war Gegenstand verschiedener paralleler Verfahren, insbesondere der Annahme eines Teilzonenplans (PPA) und eines Rodungsgesuchs. Verschiedene Natur- und Umweltschutzverbände haben Einspruch erhoben. Der Kanton Waadt hat eine Änderung des Perimeters des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (IFP) beantragt, um die Realisierung des Projekts zu ermöglichen. Der Bundesrat hat jedoch die Genehmigung des Projekts in koordinierter Abstimmung abgelehnt, da die Beeinträchtigungen der Landschaft und der Natur, insbesondere des Lebensraums des Auerhuhns, nicht ausreichend koordiniert waren. Die Gemeinde Le Chenit hat daraufhin Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt.Erwägungen
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass, obwohl die Ablehnung der koordinierten Genehmigung durch den Bundesrat nicht direkt angefochten werden kann, die Gemeinde dennoch den kantonalen Richtplan (PDCn), der das Projekt Eoljoux vorsah, indirekt in Frage stellen kann. Da der PDCn für die Gemeinde verbindlich ist, muss sie dessen Übereinstimmung mit dem Recht überprüfen lassen können, insbesondere um zu prüfen, ob der PDCn die für eine koordinierte Abstimmung des Projekts im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Bst. a RPV erforderlichen Elemente enthält. Nach Prüfung kam das Gericht zu dem Schluss, dass der PDCn nicht ausreichende Elemente enthielt, um…