Sachverhalt
Die Bigla AG, in Nachlassstundung, hat während der Nachlassstundung Büromöbel an die PTT geliefert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat eine Mehrwertsteuerforderung gegen die Bigla AG geltend gemacht und erklärt, diese mit den Forderungen, die die Bigla AG gegenüber anderen Bundesbehörden hatte, namentlich der Forderung von 10'357 Franken gegenüber den PTT, verrechnen zu wollen. Die Nachlassvertreterin der Bigla AG hat das Verrechnungsrecht des Bundes bestritten.Erwägungen
Das Bundesgericht ist der Auffassung, dass der Zivilrechtsweg der richtige Weg ist, um zu bestimmen, ob eine privatrechtliche Forderung eines Privaten gegenüber einer Verwaltungseinheit des Bundes mit einer öffentlich-rechtlichen Forderung einer anderen Verwaltungseinheit gegen denselben Privaten verrechnet werden kann. Die PTT als Verwaltungseinheit des Bundes können ihre Schuld gegenüber einem Privaten mit einer Forderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegen denselben Privaten verrechnen.
Art. 213 Abs. 2 SchKG, in Verbindung mit Art. 316m SchKG, schliesst die Verrechnung nur für Forderungen aus,…