Sachverhalt
Die A. AG (Käuferin) erwarb im November 2018 ein Grundstück von der B. AG (Verkäuferin), auf dem sich eine Fabrikanlage befand. Die Verkäuferin hatte die Liegenschaft zunächst an Dritte vermietet, bevor sie eine Wohnüberbauung plante. Die Käuferin beantragte bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) den Erlass einer Auskunftsverfügung zur Vorsteuerabzugsberechtigung für die geplanten Rückbaukosten. Die ESTV erliess eine Feststellungsverfügung, in der sie den Vorsteuerabzug ablehnte. Dagegen erhob die Käuferin Beschwerde, die vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen wurde. Die ESTV erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass für die Beurteilung der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Rückbaukosten nicht die bisherige Nutzung, sondern die geplante künftige Verwendung des Grundstücks massgebend ist. Da die Käuferin das Grundstück erworben hat, um darauf eine Wohnüberbauung zu errichten, die…