Art. 22 MWSTG

Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen

1 Die steuerpflichtige Person kann unter Vorbehalt von Abs. 2 jede von der Steuer ausgenommene Leistung durch offenen Ausweis der Steuer oder durch Deklaration in der Abrechnung versteuern (Option).
2 Die Option ist ausgeschlossen für:
  1. a. Leistungen nach Artikel 21 Abs. 2 Ziffern 18, 19 und 23;
  2. b. Leistungen nach Artikel 21 Abs. 2 Ziffern 20 und 21, wenn der Gegenstand vom Empfänger oder von der Empfängerin ausschliesslich für Wohnzwecke genutzt wird oder genutzt werden soll.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Formelle Anforderungen an die rechtsgültige Option für die Versteuerung der von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Leistungen (hier: Turnierbeiträge eines Golfclubs)
    · 10.10.2014 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs (hier: Erwerb von Kunstgegenständen)
    · 29.08.2016 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zur mehrwertsteuerlichen Abzugsberechtigung künftiger vorsteuerbelasteter Rückbaukosten, die zum Gegenstand einer Feststellungsverfügung gemacht werden
    · 13.09.2022 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Begriff der Subventionen und der anderen öffentlich-rechtlichen Beiträge; Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens
    · 22.11.2022 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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