Sachverhalt
Die Swissgrid AG als nationale Netzgesellschaft ergriff am 22. August 2018 verschiedene Massnahmen, um die Netzsicherheit aufrechtzuerhalten, insbesondere durch Eingriffe in den Betrieb der Kraftwerke der B. AG. Dies führte zu einem Defizit in der Energiebilanz der Ausgleichsgruppe der [A. AG], das diese nicht ausgleichen konnte. Die Swissgrid rechnete daraufhin die Kosten für die Ausgleichsenergie der [A. AG] in Rechnung. Die [A. AG] und B. AG erhoben Klage gegen die Swissgrid AG beim Handelsgericht des Kantons Aargau und beantragten unter anderem die Berichtigung der Ausgleichsenergierechnung der Ausgleichsgruppe der A. AG.Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass Art. 5 Abs. 5 StromVV, der vorsieht, dass die Verpflichtungen aus den in den Abs. 2 und 3 genannten Vereinbarungen auf dem Zivilrechtsweg erfüllt werden, Art. 164 und Art. 182 Abs. 1 der Bundesverfassung widerspricht. Eine solche Regelung, die öffentlich-rechtliche…