Art. 1 ZPO

Gegenstand

Dieses Gesetz regelt das Verfahren vor den kantonalen Instanzen für:
  1. a. streitige Zivilsachen;
  2. b. gerichtliche Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit;
  3. c. gerichtliche Angelegenheiten des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts;
  4. d. die Schiedsgerichtsbarkeit.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anwendbarkeit der ZPO im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit
    · 25.04.2013 · 43 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zwischenentscheid über die funktionelle Zuständigkeit; Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung; Schlichtungsverfahren
    · 18.09.2012 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zustellung
    · 04.07.2016 · 8 Zitierungen
  4. 4
    Unentgeltliche Rechtspflege; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozesschancen
    · 22.09.2015 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 07.04.2015 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Zuständigkeitsordnung; Regelung auf der Stufe des formellen Gesetzes
    · 11.01.2022 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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