Sachverhalt

Diese Entscheidung betrifft einen Rechtsstreit zwischen der Versicherungsgesellschaft X. und A. betreffend eine Zusatzversicherung zur Sozialversicherung. Die Hauptfrage war, ob ein vorheriges Schlichtungsverfahren erforderlich ist, bevor das zuständige Gericht für diese Art von Streitigkeiten angerufen wird.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass wenn die Kantone gemäß Art. 7 ZPO eine einzige kantonale Instanz für Streitigkeiten betreffend Zusatzversicherungen zur Sozialversicherung vorsehen, das vorherige Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt werden muss. Obwohl diese Streitigkeiten dem Zivilrecht unterliegen, wollte der Gesetzgeber den Kantonen ermöglichen, eine spezialisierte Einzelinstanz zur Beurteilung dieser Fälle zu bestimmen, ohne ein vorheriges Schlichtungsverfahren durchzuführen. Dies wird damit begründet, dass diese Streitigkeiten Spezialwissen erfordern, das eine…