Art. 7 ZPO

Gericht bei Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung

Die Kantone können ein Gericht bezeichnen, welches als einzige kantonale Instanz für Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung nach dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung zuständig ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen bei Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung nach KVG
    · 30.01.2012 · 238 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zwischenentscheid über die funktionelle Zuständigkeit; Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung; Schlichtungsverfahren
    · 18.09.2012 · 228 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Einzige kantonale Instanz
    · 14.11.2012 · 47 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Streitwert
    · 04.02.2013 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 243 ff. und 233 ZPO, vereinfachtes Verfahren
    · 01.09.2014 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde
    · 17.11.2004 · 17 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Krankentaggeld, Rückforderung
    · 29.04.2015 · 80 Zitierungen
  • Taggeldversicherung; Beweislast
    · 17.08.2015 · 53 Zitierungen
  • 12.03.2012 · 48 Zitierungen

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