Art. 198 ZPO

Ausnahmen

Das Schlichtungsverfahren entfällt:
  1. a. im summarischen Verfahren; abis. bei Klagen wegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen nach Artikel 28b ZGB oder betreffend eine elektronische Überwachung nach Artikel 28c ZGB;
  2. b. bei Klagen über den Personenstand; bbis. bei Klagen über den Unterhalt von minder- und volljährigen Kindern und weitere Kinderbelange;
  3. c. im Scheidungsverfahren;
  4. d. im Verfahren zur Auflösung und zur Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft;
  5. e. bei folgenden Klagen aus dem SchKG : 1. Aberkennungsklage (Art. 83 Abs. 2 SchKG), 2. Feststellungsklage (Art. 85a SchKG), 3. Widerspruchsklage (Art. 106–109 SchKG), 4. Anschlussklage (Art. 111 SchKG), 5. Aussonderungs- und Admassierungsklage (Art. 242 SchKG), 6. Kollokationsklage (Art. 148 und 250 SchKG), 7. Klage auf Feststellung neuen Vermögens (Art. 265a SchKG), 8. Klage auf Rückschaffung von Retentionsgegenständen (Art. 284 SchKG);
  6. f. bei Streitigkeiten, für die nach Artikel 7 dieses Gesetzes eine einzige kantonale Instanz zuständig ist;
  7. g. bei der Hauptintervention, der Widerklage und der Streitverkündungsklage;
  8. h. wenn das Gericht eine Frist für eine Klage gesetzt hat sowie bei Klagen, die mit einer solchen Klage vereint werden, sofern die Klagen in einem sachlichen Zusammenhang stehen;
  9. i. bei Klagen vor dem Bundespatentgericht.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zwischenentscheid über die funktionelle Zuständigkeit; Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung; Schlichtungsverfahren
    · 18.09.2012 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Einigungsverhandlung
    · 12.04.2012 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Neueinreichung eines Schlichtungsgesuchs
    · 20.09.2019 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Handels- und Mietgericht
    · 22.10.2013 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht; Summarverfahren
    · 28.02.2018 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Widerklage im Schlichtungsverfahren; Klagebewilligung; Prosequierung
    · 25.03.2022 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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