Art. 4 ZPO

Grundsätze

1 Das kantonale Recht regelt die sachliche und funktionelle Zuständigkeit der Gerichte, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
2 Hängt die sachliche Zuständigkeit vom Streitwert ab, so erfolgt dessen Berechnung nach diesem Gesetz.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Handelsgericht, Ausnahme vom Grundsatz der "double instance cantonale" (Art. 75 Abs. 1 und 2 lit. b BGG; Art. 6 ZPO)
    · 29.05.2012 · 44 Zitierungen
  2. 2
    Berechnung des für die sachliche Zuständigkeit massgeblichen Streitwerts (Art. 4 Abs. 2 ZPO)
    · 20.02.2015 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Handels- und Mietgericht
    · 22.10.2013 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Ausschliessliche Zuständigkeit des Handelsgerichts; Regelungsbefugnisse der Kantone
    · 10.02.2014 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Zwischenentscheid über die funktionelle Zuständigkeit; Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung; Schlichtungsverfahren
    · 18.09.2012 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Klagenhäufung, Streitwert
    · 09.12.2016 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Nichteintreten wegen sachlicher Unzuständigkeit, Gerichtskosten
    · 10.02.2016 · 9 Zitierungen
  • Sachliche Zuständigkeit
    · 18.02.2020 · 6 Zitierungen
  • Sachliche Zuständigkeit, Miete und Pacht
    · 22.10.2013 · 6 Zitierungen

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