Art. 319 ZPO

Anfechtungsobjekt

Mit Beschwerde sind anfechtbar:
  1. a. nicht berufungsfähige erstinstanzliche Endentscheide, Zwischenentscheide und Entscheide über vorsorgliche Massnahmen;
  2. b. andere erstinstanzliche Entscheide und prozessleitende Verfügungen: 1. in den vom Gesetz bestimmten Fällen, 2. wenn durch sie ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht;
  3. c. Fälle von Rechtsverzögerung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anfechtung eines Zwischenentscheids vor Bundesgericht
    · 05.08.2011 · 175 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtsmittel bei Entdeckung eines Ausstandsgrunds nach Abschluss des Verfahrens
    · 28.10.2013 · 162 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Kostenlosigkeit des Verfahrens um unentgeltliche Rechtspflege
    · 27.09.2011 · 145 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung
    · 17.11.2020 · 119 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Auferlegung der Parteientschädigung an den Kanton im Rechtsmittelverfahren um unentgeltliche Rechtspflege, Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
    · 23.09.2014 · 89 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Zusprechung einer Parteientschädigung im Falle der Gutheissung einer Rechtsverzögerungsbeschwerde
    · 19.09.2013 · 70 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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